Umzug nach Kroatien aus Bosnien und Herzegowina
Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitsberechtigung, Steuerübergang, Krankenversicherung und praktische Eingewöhnung für bosnische Staatsangehörige, die nach Kroatien ziehen.
2026-04-17
Visum und Aufenthaltsgenehmigungen
Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei nach Kroatien einreisen, da Kroatien EU- und Schengen-Mitglied ist und BiH-Bürger mit biometrischen Reisepässen visumfreien Schengen-Zugang haben [1]. Für längere Aufenthalte, Arbeit oder Wohnsitz benötigen Sie eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (dozvola za privremeni boravak), die vom kroatischen Innenministerium ausgestellt wird [2].
Vorübergehender Aufenthalt zur Beschäftigung.
Um in Kroatien zu arbeiten, benötigen Sie sowohl eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Arbeitserlaubnis (radna dozvola), sofern keine Ausnahme für Sie gilt [2]. Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis [2]. Kroatien legt jährliche Kontingente für Arbeitserlaubnisse nach Branche und Staatsangehörigkeit fest. BiH-Bürger gehören aufgrund der geografischen Nähe, der gemeinsamen Sprache und bestehender Arbeitsmarktverbindungen zu den häufigsten Empfängern kroatischer Arbeitserlaubnisse.
Schlüsselarbeitnehmerkategorien.
Kroatische Arbeitserlaubnisse umfassen mehrere Kategorien, darunter Saisonarbeit, entsandte Arbeitnehmer, unternehmensinterner Transfer und Standardbeschäftigung. Die Bau-, Tourismus- und Gastronomiebranche beschäftigt häufig BiH-Staatsangehörige. Einige Berufe sind vom Kontingentsystem ausgenommen, wenn ein dokumentierter Arbeitskräftemangel besteht.
Aufenthalt für digitale Nomaden.
Kroatien bietet eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für digitale Nomaden (bis zu 18 Monate für die erstmalige Genehmigung) [3]. Bewerber müssen für ein nicht in Kroatien registriertes Unternehmen remote arbeiten, ein monatliches Einkommen von mindestens dem 2,5-fachen des kroatischen Durchschnittsnettogehalts nachweisen, eine gültige Krankenversicherung besitzen und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. BiH-Bürger, die diese Kriterien erfüllen, können bei einer kroatischen diplomatischen Vertretung oder, wenn sie sich bereits auf einem visumfreien Aufenthalt in Kroatien befinden, bei der örtlichen Polizeidienststelle einen Antrag stellen.
Familienzusammenführung.
Wenn Sie eine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Kroatien besitzen, können Ihre Familienmitglieder (Ehegatte, minderjährige Kinder, unterhaltsbedürftige Eltern) eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen [2]. Der Antrag wird bei der kroatischen Botschaft in Sarajevo oder bei einer Polizeidienststelle in Kroatien eingereicht.
Daueraufenthalt.
Nach fünf ununterbrochenen Jahren des rechtmäßigen vorübergehenden Aufenthalts in Kroatien können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung (stalni boravak) beantragen [2]. Daueraufenthaltsberechtigte haben Zugang zu Sozialleistungen, Krankenversorgung und dem Arbeitsmarkt ohne separate Arbeitserlaubnis [2]. Sie müssen grundlegende Kenntnisse der kroatischen Sprache und Lateinschrift nachweisen, was für BiH-Staatsangehörige angesichts der Sprachähnlichkeit in der Regel unkompliziert ist.
Kroatische Staatsbürgerschaft.
BiH-Bürger, die kroatische Vorfahren durch einen Eltern- oder Großelternteil haben, der kroatischer Staatsbürger war, können über diesen Weg die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen. Dies ist ein separater Weg vom üblichen Aufenthalt-bis-Niederlassung-Verfahren. Kroatien erlaubt den Besitz der Staatsbürgerschaft neben der bosnischen. Viele BiH-Kroaten besitzen die kroatische Staatsbürgerschaft bereits oder haben Anspruch darauf, was das freie Reisen innerhalb der EU ermöglicht.
Steuerpflichten
Kroatien besteuert Ansässige auf ihr weltweites Einkommen. Sie werden kroatischer Steueransässiger, wenn Sie eine gemeldete Adresse in Kroatien haben oder wenn Sie einen wesentlichen Teil des Jahres dort verbringen [1]. Bosnien und Herzegowina besteuert Einwohner auf ihr weltweites Einkommen nach ähnlichen Ansässigkeitsregeln.
Das kroatisch-bosnische Doppelbesteuerungsabkommen.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina verhindert Doppelbesteuerung durch ausländische Steuergutschriften und Zuweisung von Steuerrechten [1]. Arbeitseinkommen wird in der Regel in dem Land besteuert, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Renten aus BiH-Quellen können je nach Rentenart in BiH mit Anrechnung in Kroatien besteuert werden.
Kroatische Einkommensteuer.
Kroatien verwendet ein progressives Steuersystem. Die Einkommensteuersätze betragen 20 % auf Jahreseinkommen bis zu einem definierten Schwellenwert und 30 % auf darüber liegendes Einkommen (Stand 2024) [1]. In einigen Gemeinden wird ein Zuschlag (prirez) erhoben, der je nach Stadt zwischen 0 % und 18 % liegt [1]. Die Sätze variieren je nach Gemeinde, wobei größere Städte höhere Zuschläge erheben [1].
Sozialversicherungsbeiträge.
Kroatische Arbeitnehmer zahlen Rentenversicherungsbeiträge (erste und zweite Säule), die vom Bruttogehalt abgezogen werden. Arbeitgeber zahlen Krankenversicherungsbeiträge. Die Gesamtbeitragslast ist erheblich, finanziert aber Krankenversorgung, Rente und Arbeitslosenversicherung. BiH-Bürger, die rechtmäßig in Kroatien beschäftigt sind, sind durch das kroatische Sozialversicherungssystem abgedeckt.
Aufgabe der BiH-Steueransässigkeit.
Wenn Sie die kroatische Steueransässigkeit begründen und keinen Wohnsitz mehr in BiH unterhalten, sollten Sie die BiH-Steuerbehörde benachrichtigen, um Doppelansässigkeitskomplikationen zu vermeiden. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält Tie-Breaker-Regeln zur Lösung von Doppelansässigkeiten [1].
Selbstständigkeit.
Wenn Sie in Kroatien selbstständig tätig sind (obrt), zahlen Sie Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne plus Beiträge zum Sozialversicherungssystem [1]. Kroatiens Pauschalbesteuerungsoption für Kleinunternehmen (pausal obrt) bietet vereinfachte Besteuerung für Jahresumsätze unterhalb des Schwellenwerts. Dies ist bei Freiberuflern und Einzelunternehmern beliebt.
Mehrwertsteuer.
Kroatien erhebt einen Mehrwertsteuer-Standardsatz von 25 %, mit ermäßigten Sätzen von 13 % und 5 % auf bestimmte Waren und Dienstleistungen [1]. Wenn Sie ein Unternehmen betreiben, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer anmelden, sobald Ihr Jahresumsatz den Anmeldungsschwellenwert überschreitet [1].
Gesundheitsversorgung
BiH-Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung von Bosnien und Herzegowina ist auf Entitätsebene organisiert (Föderation BiH, Republika Srpska und Distrikt Brcko). Ihre BiH-Deckung wird nicht nach Kroatien übertragen. Sobald Sie Ihren Wohnsitz und Ihre Beschäftigung in Kroatien begründen, treten Sie dem kroatischen Gesundheitssystem bei.
Kroatische Pflicht-Krankenversicherung (HZZO).
Alle rechtmäßigen Einwohner und Beschäftigten in Kroatien sind beim kroatischen Krankenversicherungsfonds (HZZO) versichert. Ihr Arbeitgeber meldet Sie an, und die Beiträge werden von Ihrem Gehalt abgezogen. HZZO deckt Arztbesuche beim Hausarzt, Überweisungen zum Spezialisten, Krankenhausbehandlung, Verschreibungspflichte Medikamente und Mutterschaftsversorgung ab. Für einige Leistungen fallen Zuzahlungen an, sofern Sie keine Zusatzversicherung haben.
Zusätzliche Krankenversicherung.
Die meisten Kroaten schließen eine zusätzliche Krankenversicherung (dopunsko zdravstveno osiguranje) bei HZZO oder privaten Versicherern ab, um Zuzahlungen zu decken. Die Kosten sind moderat (ca. 10–15 EUR pro Monat). Ohne diese können sich Zuzahlungen für Facharztbesuche, Diagnosetests und Krankenhausaufenthalte summieren.
Versicherungslücke.
Wenn Sie vor Aufnahme einer Beschäftigung in Kroatien ankommen, kann es zu einer Versicherungslücke kommen. Während Ihres visumfreien 90-Tage-Aufenthalts empfiehlt sich eine Reisekrankenversicherung. Sobald Ihre Aufenthaltsgenehmigung und Beschäftigung beginnen, startet die HZZO-Deckung. Als digitaler Nomade muss Ihre private Krankenversicherung die im Aufenthaltsgenehmigungsantrag festgelegten Anforderungen erfüllen.
Verschreibungspflichtige Medikamente.
Kroatien verwendet die HZZO-Positivliste, um festzulegen, welche Medikamente gedeckt sind. Gedeckte Medikamente erfordern eine geringe Zuzahlung. Nicht gelistete Medikamente werden vollständig selbst bezahlt. Bringen Sie eine Dokumentation Ihrer aktuellen Medikamente mit Wirkstoffnamen. Viele in BiH erhältliche Medikamente sind auch in Kroatien unter denselben oder ähnlichen Markennamen erhältlich, da der pharmazeutische Markt historisch eng verflochten war.
Zahnbehandlung.
Grundlegende Zahnbehandlung (Kontrollen, Füllungen, Extraktionen) wird von HZZO gedeckt, aber die Wartezeiten im öffentlichen System können lang sein. Private Zahnarztpraxen sind weit verbreitet und im Vergleich zu westeuropäischen Standards relativ erschwinglich. Kroatien hat einen wachsenden Zahntourismus-Sektor, und private Zahnbehandlungen sind günstig.
Bankwesen und Finanzen
Eröffnung eines kroatischen Bankkontos.
Sie benötigen einen gültigen Reisepass, eine OIB (kroatische Persönliche Identifikationsnummer) und einen Wohnsitznachweis in Kroatien. Zu den wichtigsten Banken gehören Zagrebacka banka (UniCredit), Privredna banka Zagreb (Intesa Sanpaolo), Erste Bank und OTP banka. Die Kontoeröffnung ist unkompliziert, sobald Sie die OIB haben, die Sie beim örtlichen Finanzamt (Porezna uprava) beantragen.
Währung.
Kroatien hat im Januar 2023 den Euro eingeführt. BiH verwendet die konvertible Mark (BAM/KM), die zum Euro zu einem festen Kurs von ca. 1 EUR = 1,95583 BAM gepegged ist. Dieser Kurs bedeutet, dass das Wechselkursrisiko minimal ist, aber beim Geldtransfer zwischen den beiden Ländern fallen dennoch Umrechnungsgebühren an.
BiH-Konten behalten.
Ein BiH-Bankkonto beizubehalten ist nützlich für eventuelle laufende Verpflichtungen (Familienunterstützung, Eigentum, Rentenbeiträge). Überweisungen zwischen BiH und Kroatien sind grenzüberschreitende EUR/BAM-Transaktionen. Banküberweisungen kosten je nach Bank 5–20 EUR. Wise und andere digitale Dienste bieten wettbewerbsfähige Kurse für diesen Korridor.
OIB (Kroatische Persönliche Identifikationsnummer).
Dies ist Ihre Steuer- und Identifikationsnummer in Kroatien. Beantragen Sie sie beim örtlichen Finanzamt oder über die kroatische Botschaft vor der Ankunft. Sie benötigen die OIB für Beschäftigung, Bankkonto, Krankenversicherungsanmeldung, Versorgungsverträge und die meisten Verwaltungsverfahren.
Kredit und Darlehen.
Ihre BiH-Kredithistorie wird nicht nach Kroatien übertragen. Der Aufbau einer kroatischen Kredithistorie dauert einige Zeit. Banken bewerten Kreditanträge auf der Grundlage der Beschäftigungsstabilität und des Einkommens in Kroatien. Als neuer Einwohner können Sie anfänglich mit höheren Zinssätzen oder strengeren Bedingungen konfrontiert sein.
Immobilien.
BiH-Bürger können in Kroatien Immobilien kaufen, obwohl Nicht-EU-Bürger einige Einschränkungen haben. Wenn Sie die kroatische Staatsbürgerschaft (über Abstammung) besitzen, können Sie Immobilien ohne Einschränkungen erwerben. Der Immobilienmarkt in kroatischen Küstenstädten (Split, Dubrovnik, Zadar) ist deutlich teurer als im Landesinneren Kroatiens oder in den meisten BiH-Städten. Zagreb ist mit einigen BiH-Preisen für ältere Wohnungen vergleichbar, aber neuere Entwicklungen sind teurer.
Umzugslogistik
Entfernung und Transport.
Die Nähe zwischen BiH und Kroatien ist der größte logistische Vorteil dieses Korridors. Sarajevo nach Zagreb beträgt ca. 400 km (5–6 Stunden mit dem Auto). Sarajevo nach Split ca. 250 km (4–5 Stunden). Mostar nach Split ca. 170 km (2–3 Stunden). Viele Umziehende machen den ersten Schritt mit dem Auto und persönlichem Gepäck.
Versand von Haushaltsgegenständen.
Für einen vollständigen Haushalt ist das Engagieren eines Umzugsunternehmens für den grenzüberschreitenden Umzug unkompliziert. Unternehmen wie Transfera, Orbico und lokale Umzugsfirmen wickeln BiH-Kroatien-Umzüge regelmäßig ab. Die Kosten sind im Vergleich zu internationalen Umzügen gering, typischerweise 500–2.000 EUR je nach Volumen und Entfernung. Die Lieferzeit beträgt je nach Route ein bis zwei Tage.
Zoll.
Kroatien ist Teil der EU-Zollunion, BiH nicht. Persönliche Gegenstände, die im Rahmen einer Wohnsitzverlegung eingeführt werden, sind in der Regel von Zollgebühren und MwSt. befreit, wenn Sie sie mindestens 6 Monate lang besessen und genutzt haben. Sie benötigen Ihre Aufenthaltsgenehmigung, eine Packliste und einen Nachweis über den früheren Wohnsitz in BiH. Geben Sie alle Artikel an der Grenze oder über einen Zollmakler an. Neue Artikel und Geschenke über dem Freibetrag unterliegen Zoll und 25 % MwSt.
Fahrzeuge.
Sie können Ihr in BiH zugelassenes Fahrzeug vorübergehend (in der Regel bis zu 6 Monate für Nichteinwohner) nach Kroatien mitbringen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz begründen, müssen Sie das Fahrzeug in Kroatien zulassen. Dies erfordert eine technische Inspektion (tehnicki pregled), eine Versicherung bei einem kroatischen Versicherer und die Zahlung von Zulassungsgebühren sowie eventueller Zollgebühren. Bei neueren Fahrzeugen aus BiH kann die Zollgebühr erheblich sein. Viele Menschen verkaufen ihr Auto in BiH und kaufen in Kroatien, oder erwerben ein Fahrzeug bereits mit kroatischen Kennzeichen.
Haustiere.
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis oder ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor der Reise) und einen Mikrochip. BiH gehört nicht zur EU, daher gelten die Standard-Drittlandsregeln, aber das Verfahren ist einfacher als bei weit entfernten Ländern. Es ist keine Quarantäne erforderlich, wenn die Dokumentation vollständig ist. Prüfen Sie bei der kroatischen Zollverwaltung die aktuellen Anforderungen bezüglich der Anzahl der pro Reisenden erlaubten Haustiere.
Führerschein.
Führerscheine aus BiH können in Kroatien für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden. Sobald Sie den kroatischen Wohnsitz begründen, sollten Sie Ihren Führerschein umschreiben. Kroatien und BiH haben ein bilaterales Abkommen zur Anerkennung von Führerscheinen, und die Umschreibung ist für Standard-Pkw-Führerscheine (Klasse B) in der Regel ohne Fahrprüfung möglich. Sie benötigen einen gültigen BiH-Führerschein, ein ärztliches Attest und Ihre kroatische Aufenthaltsgenehmigung.
Kulturelle Eingewöhnung
Sprache.
Kroatisch, Bosnisch und Serbisch sind gegenseitig verständlich. Ein bosnischer Muttersprachler kann in Kroatien im Alltag und bei der Arbeit sofort ohne Sprachbarriere funktionieren. Die Unterschiede liegen hauptsächlich im Wortschatz (einige Wörter unterscheiden sich in den Standardvarietäten) und in der Verwaltungssprache. Offizielle Dokumente verwenden den kroatischen Standard, daher sollten Sie die kroatischen Entsprechungen wichtiger bürokratischer Begriffe erlernen (z.B. "osobna iskaznica" für Personalausweis statt "licna karta").
Bosnische Gemeinschaft in Kroatien.
Über 360.000 in BiH geborene Personen leben in Kroatien und bilden die größte ausländische Gemeinschaft des Landes. Viele sind ethnische Kroaten aus der Herzegowina, aber die Gemeinschaft ist vielfältig. BiH-Verbindungen sind durch Familienbande, gemeinsame Geschichte und laufende grenzüberschreitende Beziehungen in das kroatische Sozialgefüge eingewoben. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie sich isoliert fühlen.
Arbeitskultur.
Kroatische Arbeitsplätze sind in Bezug auf Formalität und Hierarchie den BiH-Arbeitsplätzen ähnlich, obwohl Privatunternehmen (insbesondere in Zagreb und an der Küste) tendenziell informeller und schnelllebiger sind. Die EU-Mitgliedschaft hat Arbeitsschutzbestimmungen eingebracht, darunter maximale Arbeitszeiten (40-Stunden-Woche), Mindestjahresurlaub (4 Wochen) und Antidiskriminierungsvorschriften, die für alle Beschäftigten unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten.
Lebenshaltungskosten.
Zagreb und Küstenstädte (Split, Dubrovnik, Zadar) sind teurer als die meisten BiH-Städte. Die Miete im Stadtzentrum von Zagreb beträgt 500–900 EUR für eine Einzimmerwohnung. Die Lebensmittelpreise sind 20–40 % höher als in BiH, teilweise aufgrund der höheren MwSt. (25 %). Die Gehälter sind ebenfalls höher, mit einem kroatischen Durchschnittsnettolohn von ca. 1.200–1.300 EUR pro Monat gegenüber ca. 600–700 EUR in BiH. Küsten-Tourismusgebiete sind im Sommer deutlich teurer.
EU-Vorteile.
Als rechtmäßiger Einwohner in Kroatien haben Sie Zugang zur EU-Mobilität für Reisen (visumfreie Bewegung im Schengen-Raum), obwohl Arbeitsrechte in anderen EU-Ländern weiterhin eine separate Genehmigung erfordern, es sei denn, Sie besitzen die kroatische (EU-)Staatsbürgerschaft. Die kroatische Staatsbürgerschaft öffnet den vollständigen EU-Arbeitsmarkt.
Religion und soziale Normen.
Beide Länder haben bedeutende katholische und muslimische Bevölkerungsgruppen, und religiöse Vielfalt wird gut verstanden. Kroatische Küsten- und Stadtgebiete sind im Alltag generell säkular. Religiöse Feiertage (Weihnachten, Ostern, Ramadan/Bajram) werden weitgehend anerkannt. Soziale Normen rund um Gastfreundschaft, Familie und Gemeinschaft sind über die Grenze hinweg ähnlich.
Häufig gestellte Fragen
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Quellen
- Croatian Ministry of the Interior [Englisch] — Anforderungen an einen vorübergehenden Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige in Kroatien, einschließlich Arbeitserlaubnis, Familiennachzug und Antragsverfahren über Polizeidienststellen oder diplomatische Vertretungen. (veröffentlicht am 2025-01-01, abgerufen am 2026-04-17)
- Croatian Ministry of the Interior [Englisch] — Befristete Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden in Kroatien: zunächst bis zu 18 Monate, Einkommensvoraussetzung in Höhe des 2,5-Fachen des durchschnittlichen kroatischen Nettogehalts sowie Anforderungen an Krankenversicherung und Führungszeugnis. (veröffentlicht am 2025-01-01, abgerufen am 2026-04-17)
- European Commission, Directorate-General for Migration and Home Affairs [Englisch] — Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina mit biometrischen Reisepässen haben visumfreien Zugang zum Schengen-Raum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. (veröffentlicht am 2024-12-01, abgerufen am 2026-04-17)
- European Commission, Taxation and Customs Union [Englisch] — Sätze der kroatischen Einkommensteuer (20 % und 30 %), kommunale Zuschlagssätze und Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens Kroatien–BiH zu Arbeitseinkommen, Renten und der Anrechnung ausländischer Steuern. (veröffentlicht am 2024-06-01, abgerufen am 2026-04-17)
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