Befristeter Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit — Kroatien (2026)

Das Befristeter Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit in Kroatien erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Besitz von >=51% einer kroatischen d.o.o. ODER Anmeldung eines obrt
  • Mindeststammkapital EUR 26.544,56 (d.o.o.-Route)
  • Selbständigen-Einkommen >=1,5x kroatisches durchschnittliches Nettogehalt (obrt-Route)
  • MUP-Aufenthaltsantrag und Interview
  • Krankenversicherung und Unterkunftsnachweis

Sprachnachweis erforderlich

B1 Kroatisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 1
Verlängerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: mup.gov.hr

Häufig gestellte Fragen

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