Befristeter Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit — Kroatien (2026)
Das Befristeter Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit in Kroatien erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Besitz von >=51% einer kroatischen d.o.o. ODER Anmeldung eines obrt
- Mindeststammkapital EUR 26.544,56 (d.o.o.-Route)
- Selbständigen-Einkommen >=1,5x kroatisches durchschnittliches Nettogehalt (obrt-Route)
- MUP-Aufenthaltsantrag und Interview
- Krankenversicherung und Unterkunftsnachweis
Sprachnachweis erforderlich
B1 Kroatisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 1Verlängerung
Jahr 5Niederlassungserlaubnis
Jahr 8Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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