Aufenthaltserlaubnis für Selbstversorger (EU-Daueraufenthaltsberechtigte) — Schweden (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis für Selbstversorger (EU-Daueraufenthaltsberechtigte) in Schweden erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr und hat eine Bearbeitungszeit von ca. 20 Wochen.

Anforderungen

  • Daueraufenthaltsstatus in einem anderen EU-Land
  • Ausreichende Mittel: mindestens SEK 6.243/Monat plus Wohnkosten (Betrag 2026)
  • In Schweden gültige umfassende Krankenversicherung
  • Darf in Schweden nicht arbeiten

Sprachnachweis erforderlich

Schwedisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Tisus, SFI.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 5
Verlängerung + Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: migrationsverket.se

Häufig gestellte Fragen

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