Aufenthaltserlaubnis für Selbstversorger (EU-Daueraufenthaltsberechtigte) — Schweden (2026)
Das Aufenthaltserlaubnis für Selbstversorger (EU-Daueraufenthaltsberechtigte) in Schweden erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr und hat eine Bearbeitungszeit von ca. 20 Wochen.
Anforderungen
- Daueraufenthaltsstatus in einem anderen EU-Land
- Ausreichende Mittel: mindestens SEK 6.243/Monat plus Wohnkosten (Betrag 2026)
- In Schweden gültige umfassende Krankenversicherung
- Darf in Schweden nicht arbeiten
Sprachnachweis erforderlich
Schwedisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Tisus, SFI.
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 5Verlängerung + Niederlassungserlaubnis
Jahr 8Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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