Aufenthaltserlaubnis für Hochschulstudium — Schweden (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis für Hochschulstudium in Schweden erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 10 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Zulassung zu einem Vollzeitstudium an einer schwedischen Hochschule
  • Nachweis ausreichender Mittel (SEK 10.656/Monat für die Studiendauer)
  • Umfassende Krankenversicherung (für Nicht-EU-Studierende mit Studium unter 1 Jahr)

Sprachnachweis erforderlich

Schwedisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Tisus, SFI.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 2
Verlängerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: migrationsverket.se

Häufig gestellte Fragen

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