Aufenthaltserlaubnis für Selbständige — Schweden (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis für Selbständige in Schweden erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 64 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Besitz von >=51% eines schwedischen Unternehmens mit betrieblicher Kontrolle
  • Mindestens SEK 200.000 an Mitteln (+ SEK 100.000 Ehepartner, SEK 50.000 pro Kind)
  • Geschäftsplan mit Nachweis der Tragfähigkeit für 2 Jahre
  • Einschlägige Branchenerfahrung
  • Schwedisch oder Englisch für den Geschäftsbetrieb
  • Antrag beim schwedischen Konsulat im Wohnsitzland

Sprachnachweis erforderlich

Sprachniveau B1 für dieses Visum erforderlich.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 2
Verlängerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: migrationsverket.se

Häufig gestellte Fragen

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