Umzug nach Ungarn aus Rumänien
EU-Freizügigkeitsrechte, Pauschalbesteuerung, Krankenversicherungsregistrierung, Banking und kulturelle Anpassung für Rumänen, die nach Ungarn ziehen.
2026-04-17
EU-Freizügigkeit und Registrierung
Als rumänischer Staatsbürger sind Sie EU-Bürger und haben das Recht, im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregeln ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in Ungarn zu leben und zu arbeiten [1]. Für kurze Aufenthalte ist keine Anmeldung erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden [1].
Registrierungskarte.
EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben, müssen beim regionalen Direktion der Nationalen Generaldirektion für Ausländerpolizei (OIF) eine Registrierungskarte (regisztrációs igazolás) erhalten. Sie benötigen Ihren Reisepass oder rumänischen Personalausweis, einen Nachweis über Beschäftigung oder Selbständigkeit in Ungarn (oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherung, falls nicht erwerbstätig), sowie einen Wohnsitznachweis. Die Registrierungskarte gilt auf unbestimmte Zeit oder bis Sie Ungarn dauerhaft verlassen [1].
Adresskarte.
Zusätzlich zur Registrierungskarte müssen Sie Ihre ungarische Adresse beim lokalen Regierungsbüro (kormányhivatal) anmelden. Diese Adressregistrierung ist für alle Einwohner, einschließlich ungarischer Staatsangehöriger, verpflichtend. Sie benötigen eine unterzeichnete Unterkunftserklärung Ihres Vermieters oder einen Eigentumsnachweis.
Arbeiten in Ungarn.
Im Rahmen der EU-Freizügigkeitsregeln ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich [1]. Sie können sofort nach der Ankunft eine Beschäftigung aufnehmen, und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsanmeldung. Selbständigkeit ist ebenso unkompliziert: Melden Sie ein Unternehmen (egyéni vállalkozó) über das Online-Portal der Regierung an und nehmen Sie den Betrieb auf.
Daueraufenthalt.
Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts in Ungarn erwerben Sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht nach EU-Recht [1]. Sie können eine Daueraufenthaltskarte beantragen, die diesen Status bestätigt [1]. Sobald Sie den Daueraufenthalt innehaben, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Beschäftigung, Einkommen oder Krankenversicherungsschutz nachzuweisen [1].
Familienangehörige.
Ihre EU-Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) haben dieselben Freizügigkeitsrechte. Nicht-EU-Familienangehörige rumänischer Staatsbürger müssen eine Aufenthaltskarte beantragen, die auf Grundlage Ihres EU-Bürgerstatus und ihrer Beziehung zu Ihnen ausgestellt wird.
Weg zur Staatsbürgerschaft.
Der Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft erfordert einen längeren ununterbrochenen Aufenthalt, Kenntnisse der ungarischen Sprache, einen einwandfreien Leumund und das Bestehen einer Prüfung zum Verfassungswissen. Ethnische Ungarn aus Rumänien (insbesondere aus Siebenbürgen) können sich für ein vereinfachtes Verfahren qualifizieren, das die Aufenthaltsvoraussetzung für Personen, die ungarische Abstammung und Sprachkenntnisse nachweisen können, aufheben oder reduzieren kann.
Steuerliche Pflichten in Ungarn
Ungarn erhebt eine pauschale Einkommensteuer von 15% (SZJA) auf alle Einkommensarten, einschließlich Einkünfte aus Beschäftigung, Selbständigkeit, Dividenden, Kapitalgewinnen, Zinsen und Mieteinnahmen [1]. Dieser Pauschalsteuersatz gilt unabhängig vom Einkommensniveau und macht Ungarn zu einem der unkompliziertesten Steuersysteme in der EU.
Steuerlicher Wohnsitz.
Sie werden ungarischer Steuerresidenter, wenn Ungarn Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen ist (Hauptwohnsitz, Familie oder hauptsächliche wirtschaftliche Tätigkeit) [1]. Ungarische Steuerresidenten zahlen Steuern auf ihr weltweites Einkommen. Nicht-Residenten zahlen Steuern nur auf Einkünfte aus ungarischen Quellen.
Ungarn-Rumänien-Doppelbesteuerungsabkommen.
Ungarn und Rumänien haben ein bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das 1993 unterzeichnet wurde und seit 1996 in Kraft ist [2]. Der Vertrag weist Besteuerungsrechte nach Einkommensart zu und sieht Steuergutschriften für ausländische Steuern vor. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Arbeit geleistet wird. Wenn Sie Einkommensquellen in Rumänien haben, während Sie in Ungarn leben, verhindert der Vertrag, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern besteuert wird.
Sozialbeiträge.
Zusätzlich zur 15%igen Einkommensteuer zahlen Arbeitnehmer einen Sozialbeitrag von 18,5% (társadalombiztosítási járulék), der Renten- (10%), Krankenversicherungs- (7%) und Arbeitsmarktbeiträge (1,5%) umfasst [1]. Arbeitgeber zahlen eine separate Sozialbeitragssteuer von 13% (szociális hozzájárulási adó) [1]. Die kombinierte Arbeitnehmerbelastung (15% Einkommensteuer plus 18,5% Sozialbeitrag) ist der effektive Abzug von Ihrem Bruttogehalt [1].
EU-Sozialversicherungskoordination.
Als EU-Bürger, der zwischen Rumänien und Ungarn wechselt, fallen Sie unter die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit [3]. Sie können jeweils nur dem Sozialversicherungssystem eines Landes unterliegen. Beitragszeiten in Rumänien zählen für die ungarische Leistungsberechtigung und umgekehrt [3]. Wenn Sie in beiden Ländern gearbeitet haben, können Sie Beitragszeiten zusammenrechnen, um sich für Renten und andere Leistungen in beiden Ländern zu qualifizieren.
Einreichungspflichten.
Jährliche Steuererklärungen sind bis zum 20. Mai für das vorangegangene Steuerjahr fällig. Ungarn bietet ein vereinfachtes Einreichungssystem: NAV (die Nationale Steuer- und Zollverwaltung) erstellt eine Steuererklärung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber gemeldeten Daten, die Sie über das elektronische eSZJA-Portal prüfen und einreichen [1]. Wenn alle Ihre Einkünfte aus Beschäftigung stammen und Ihr Arbeitgeber korrekt einbehalten hat, sind in der vorgefüllten Erklärung in der Regel nur minimale Änderungen erforderlich.
Besteuerung der Selbständigkeit.
Einzelunternehmer (egyéni vállalkozó) können zwischen der pauschalierten Besteuerung (Standard-15%-Einkommensteuer plus Sozialbeiträge auf das tatsächliche Einkommen) oder einem vereinfachten Pauschalsteuersystem (KATA) für Kleinunternehmen wählen [1]. KATA hat erhebliche Reformen erfahren und unterliegt nun strengeren Zulassungsregeln. Überprüfen Sie daher die aktuellen Bedingungen, bevor Sie sich für dieses System entscheiden.
Gesundheitsversorgung und Versicherung
Öffentliche Gesundheitsversorgung (TB).
Das öffentliche Gesundheitssystem Ungarns wird durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert. Sobald Sie beschäftigt sind und zum Krankenversicherungsfonds beitragen (7% des Bruttogehalts), sind Sie und Ihre Familienangehörigen für Grundversorgung, Facharztüberweisungen, Krankenhausbehandlungen, Notfalldienste und subventionierte Medikamente abgesichert.
TAJ-Karte.
Ihre Krankenversicherungsanmeldung wird durch eine TAJ-Karte (Társadalombiztosítási Azonosító Jel) bestätigt, eine Sozialversicherungsidentifikationsnummer, die vom Krankenversicherungsfonds (NEAK) ausgestellt wird. Ihr Arbeitgeber leitet in der Regel den TAJ-Registrierungsprozess ein. Die TAJ-Karte ist erforderlich, um auf öffentliche Gesundheitsdienstleistungen zuzugreifen, Rezepte zu subventionierten Preisen einzulösen und den Versicherungsschutz nachzuweisen.
Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Als rumänischer Staatsbürger besitzen Sie möglicherweise noch eine gültige rumänische EHIC. Diese Karte deckt vorübergehend Notfall- und medizinisch notwendige Behandlungen in Ungarn ab. Sobald Sie Ihren ungarischen Wohnsitz begründet haben und zum ungarischen Krankenversicherungssystem beitragen, sollten Sie eine ungarische EHIC für Reisen innerhalb der EU beantragen.
Hausarztregistrierung.
Die Grundversorgung in Ungarn funktioniert über Bezirks-Hausarztpraxen (háziorvos). Sie müssen sich bei einem Hausarzt in der Nähe Ihrer Wohnadresse anmelden. Der Hausarzt fungiert als Gatekeeper für Facharztzugang und Verschreibungen. Ein Hausarztwechsel ist möglich, erfordert jedoch eine erneute Anmeldung.
Verschreibungspflichtige Medikamente.
Ungarn subventioniert verschreibungspflichtige Medikamente über das NEAK-System, wobei Patienten eine Zuzahlung leisten, die je nach Medikamentenkategorie variiert. Generika-Substitution ist gängige Praxis. Wenn Sie in Rumänien verschriebene Medikamente einnehmen, bringen Sie Dokumentationen mit, in denen Ihre Medikamente nach internationalem Freinamen (INN) und Dosierung aufgeführt sind. Die meisten gängigen Medikamente sind unter anderen Markennamen in ungarischen Apotheken erhältlich.
Private Gesundheitsversorgung.
In Budapest und größeren Städten stehen Privatkliniken und -krankenhäuser zur Verfügung, die in einigen Fällen kürzere Wartezeiten und englisch- oder rumänischsprachiges Personal bieten. Private Krankenversicherungspläne von Anbietern wie Medicover, Eü-Szolg und Signal Iduna ergänzen die öffentliche Absicherung und sind bei Einwohnern mit höherem Einkommen beliebt. Private Versicherung ist für EU-Bürger, die ihr Freizügigkeitsrecht ausüben, nicht erforderlich.
Zahnmedizin.
Ungarn, insbesondere Budapest, ist für erschwingliche Zahnmedizin nach westeuropäischen Maßstäben bekannt. Viele Zahnkliniken bedienen Medizintouristen und beschäftigen mehrsprachiges Personal. Öffentliche Zahnmedizin steht über das TAJ-System mit Zuzahlungen für bestimmte Eingriffe zur Verfügung.
Banking und Finanzen
Eröffnung eines ungarischen Bankkontos.
Sie können ein Bankkonto mit Ihrem rumänischen Reisepass oder Personalausweis, Ihrer ungarischen Adresskarte und Ihrer Steueridentifikationsnummer (adóazonosító jel) eröffnen. Zu den wichtigsten Banken gehören OTP Bank (die größte), K&H Bank, Erste Bank, Raiffeisen Bank, CIB Bank und MagNet Bank. Die Kontoeröffnung ist für EU-Bürger unkompliziert und kann in der Regel bei einem Besuch abgeschlossen werden.
Steueridentifikationsnummer.
Sie benötigen eine ungarische Steueridentifikationsnummer (adóazonosító jel), bevor Sie ein Bankkonto eröffnen oder eine Beschäftigung aufnehmen können. Beantragen Sie diese beim lokalen NAV-Büro oder über das elektronische Regierungsportal (Ügyfélkapu) mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis und Ihrer ungarischen Adressanmeldung.
Währung.
Ungarn verwendet den ungarischen Forint (HUF), nicht den Euro. Der RON-zu-HUF-Wechselkurs beeinflusst Ihre Kaufkraft, wenn Sie Einkünfte in rumänischen Leu erhalten. Für Überweisungen zwischen Rumänien und Ungarn bieten Wise und Revolut in der Regel bessere Kurse und niedrigere Gebühren als traditionelle Banküberweisungen. Viele ungarische Händler akzeptieren Kartenzahlungen, aber kleinere Geschäfte und Märkte in ländlichen Gebieten können nur Bargeld annehmen.
Lebenshaltungskostenvergleich.
Budapest ist im Vergleich zu EU-Hauptstädten moderat bepreist. Eine Ein-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum kostet etwa 200.000 bis 350.000 HUF pro Monat (ungefähr 500 bis 900 Euro). Außerhalb von Budapest sinken die Mieten erheblich. Die Lebensmittelpreise sind mit denen in Rumäniens Großstädten vergleichbar, während Auswärtsessen und öffentlicher Nahverkehr im Allgemeinen erschwinglich sind.
Rentenportabilität.
Gemäß den EU-Sozialversicherungskoordinierungsregeln bleiben die in Rumänien geleisteten Rentenbeiträge erhalten und fließen in Ihre spätere Rentenberechnung ein [1]. Wenn Sie das Rentenalter erreichen, können Sie Renten aus beiden Ländern auf der Grundlage der Beitragszeiten in jedem Land beantragen. Die Rente wird von jedem Land anteilig berechnet und separat ausgezahlt.
Rumänische Bankkonten.
Sie können rumänische Bankkonten führen, während Sie in Ungarn leben. Dies ist nützlich für laufende rumänische Einkünfte, Immobilienverwaltung oder Familienverpflichtungen. SEPA-Überweisungen zwischen rumänischen und ungarischen Bankkonten innerhalb der EU werden in der Regel innerhalb eines Werktages abgewickelt.
Umzugslogistik
Der geografische Vorteil.
Rumänien und Ungarn teilen eine Landgrenze mit wichtigen Grenzübergängen bei Bors/Artand (nahe Oradea), Nadlac/Nagylak (nahe Arad) und Petea/Csengersima (nahe Satu Mare). Die Fahrt von Bukarest nach Budapest dauert auf dem E60/M1-Korridor etwa 8 bis 9 Stunden. Von siebenbürgischen Städten wie Cluj-Napoca oder Oradea aus ist Budapest nur 3 bis 5 Stunden mit dem Auto entfernt.
Mitnahme persönlicher Gegenstände.
Als EU-Bürger, der innerhalb der EU umzieht, können Sie persönliche Gegenstände und Haushaltsartikel ohne Zollgebühren oder Einfuhrbeschränkungen mitbringen. Für persönliches Eigentum sind keine besonderen Erklärungen erforderlich. Bewahren Sie Quittungen für wertvolle Gegenstände auf, falls es zu Grenzanfragen kommt, obwohl innergemeinschaftliche Umzüge in der Praxis selten Zollkontrollen unterliegen.
Einfuhr eines Fahrzeugs.
Sie können ein in Rumänien zugelassenes Auto nach Ungarn bringen. Innerhalb von 30 Tagen nach Begründung des ungarischen Wohnsitzes müssen Sie das Fahrzeug mit ungarischen Kennzeichen neu zulassen. Sie benötigen die rumänischen Zulassungsdokumente, einen Nachweis des ungarischen Wohnsitzes, eine Versicherung bei einem ungarischen Anbieter (oder einem in Ungarn anerkannten Anbieter) sowie die Zahlung der Zulassungssteuer (regisztrációs adó), die je nach Motorgröße, Alter und Umweltklassifizierung des Fahrzeugs variiert. Das Fahrzeug muss eine ungarische technische Inspektion (műszaki vizsga) bestehen.
Wohnungssuche.
Die beliebtesten Immobiliensuchplattformen sind ingatlan.com, jofogás.hu und alberlet.hu. In Budapest bewegt sich der Mietmarkt schnell, und es wird dringend empfohlen, Wohnungen vor der Unterzeichnung persönlich zu besichtigen. Vermieter verlangen in der Regel eine zweimonatige Kaution plus die erste Monatsmiete. Mietverträge sollten schriftlich abgeschlossen und idealerweise von einem ungarischsprachigen Berater geprüft werden, wenn Ihre Ungarischkenntnisse begrenzt sind.
Versorgungsleistungen.
Für Strom (MVM), Gas (MVM), Wasser (Fővárosi Vízművek in Budapest, regionale Anbieter anderswo) und Internet (Telekom, Vodafone, Digi) benötigen Sie Ihre Adresskarte und Steueridentifikationsnummer. Digi (ehemals RCS & RDS) ist ein rumänisch geführter Telekommunikationsanbieter mit starker Präsenz in Ungarn und bietet vertrauten Service zu wettbewerbsfähigen Preisen.
Schulbildung der Kinder.
Kinder von EU-Bürgern haben das Recht, ungarische öffentliche Schulen zu den gleichen Bedingungen wie ungarische Kinder zu besuchen. Für die Einschulung sind Reisepass oder Personalausweis des Kindes, Wohnsitznachweis, Impfnachweise und frühere Schulzeugnisse (mit beglaubigter Übersetzung ins Ungarische) erforderlich. In Budapest gibt es mehrere internationale Schulen mit englischsprachigem Unterricht. In Gebieten nahe der rumänischen Grenze mit ungarischsprachiger Bevölkerung ist zweisprachiger oder ungarischsprachiger Unterricht Standard.
Kulturelle Anpassung
Die rumänisch-ungarische Verbindung.
Rumänien und Ungarn teilen Jahrhunderte eng verflochtener Geschichte, besonders in Siebenbürgen. Schätzungsweise 1,2 Millionen ethnische Ungarn leben in Rumänien, und etwa 250.000 Rumänen leben in Ungarn. Diese tiefe Verbundenheit bedeutet, dass viele nach Ungarn ziehende rumänische Staatsbürger bestehende Familienbande, Ungarischkenntnisse oder kulturelle Vertrautheit mitbringen, die den Übergang erleichtern.
Sprache.
Ungarisch (magyar) ist mit dem Rumänischen nicht verwandt und ist für Sprecher romanischer und slawischer Sprachen bekanntermaßen schwer zu erlernen. Viele Rumänen aus Siebenbürgen sprechen jedoch bereits fließend Ungarisch. Wenn Sie kein Ungarisch sprechen, rechnen Sie mit einer steilen Lernkurve. Englisch wird in Budapests beruflichem Umfeld und Touristengebieten weit verbreitet gesprochen, aber außerhalb der Hauptstadt ist Ungarisch für den Alltag, Behördengänge und die Beschäftigung unerlässlich. Über einige Gemeinden und NGOs sind kostenlose Sprachkurse verfügbar.
Bürokratie.
Ungarische Regierungsstellen können für Nicht-Ungarischsprachige frustrierend zu navigieren sein. Das elektronische Ügyfélkapu-Portal (Client Gate) bietet Online-Zugang zu vielen Regierungsdienstleistungen, die erste Registrierung erfordert jedoch in der Regel einen persönlichen Besuch. Die Bearbeitungszeiten für Dokumente variieren. Wenn alle Dokumente vor jedem Behördenbesuch übersetzt (beglaubigte Übersetzung) und organisiert sind, spart das Zeit. Einige Behörden in Gebieten nahe der rumänischen Grenze beschäftigen rumänischsprachiges Personal.
Arbeitskultur.
Ungarn hat eine standardmäßige 40-Stunden-Arbeitswoche. Überstunden sind geregelt und werden vergütet. Der Urlaubsanspruch beginnt bei 20 Tagen pro Jahr und steigt mit dem Alter. Die Arbeitskultur ist im Allgemeinen formeller als in Rumäniens Technologiesektor, aber weniger formal als in Westeuropa. Pünktlichkeit wird geschätzt.
Essen und Alltag.
Die ungarische Küche weist einige Gemeinsamkeiten mit der rumänischen Küche auf (Paprika-Gerichte, herzhafte Suppen, gefüllter Kohl), was den kulinarischen Übergang für viele andere Nationalitäten einfacher macht. Die Mahlzeiteinteilung folgt einem kontinentaleuropäischen Muster: Frühstück, Hauptmahlzeit am Mittag und ein leichteres Abendessen. Das Sonntagsshopping ist eingeschränkt, die meisten Geschäfte sind geschlossen oder haben reduzierte Öffnungszeiten.
Sozialleben.
Ungarn neigen dazu, in festen Freundeskreisen zu sozialisieren und sind nicht für schnelle Herzlichkeit gegenüber Fremden bekannt. Der Aufbau von Freundschaften braucht Zeit und gemeinsame Erfahrungen. Die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Kulturgruppen, Sprachaustauschmeetups oder der rumänischen Gemeinschaft in Budapest beschleunigt die soziale Integration. Budapest hat eine aktive internationale Gemeinschaft mit regelmäßigen Veranstaltungen und Networking-Möglichkeiten.
Der Vorteil der ethnischen Ungarn.
Rumänische Staatsbürger ungarischer Ethnie finden die Integration oft nahtlos, da sie bereits die Sprache sprechen und kulturelle Referenzen teilen. Die vereinfachte Einbürgerung (egyszerűsített honosítás) steht für ethnische Ungarn zur Verfügung, die ungarische Abstammung und grundlegende Sprachkenntnisse nachweisen können, und kann die ungarische Staatsbürgerschaft mit reduzierter oder aufgehobener Aufenthaltsvoraussetzung gewähren.
Häufig gestellte Fragen
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Quellen
- European Commission, Your Europe [Englisch] — Unionsbürger erwerben nach fünf zusammenhängenden Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat ein Daueraufenthaltsrecht, ohne dass weitere Nachweise zu Beschäftigung, Einkommen oder Krankenversicherung erforderlich sind. Gültigkeits- und Nachweispflichten der Anmeldebescheinigung für Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. (veröffentlicht am 2025-01-01, abgerufen am 2026-04-17)
- European Commission, Your Europe [Englisch] — EU-Rahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Anrechnungs- und Freistellungsmethoden, der Koordinierung der sozialen Sicherheit nach der Verordnung 883/2004 und der Regeln zur Übertragbarkeit von Renten für Unionsbürger, die in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten. (veröffentlicht am 2025-01-01, abgerufen am 2026-04-17)
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