Aufenthaltserlaubnis - Sonstiger Zweck — Ungarn (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis - Sonstiger Zweck in Ungarn erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 3 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Route durch das Einwanderungsgesetz von 2024 abgeschafft; keine neuen Anträge
  • Alternativen: Gastinvestor-Erlaubnis, White Card oder Erlaubnis zur selbständigen Gasttätigkeit

Sprachnachweis erforderlich

Ungarisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 2
Verlängerung
Jahr 3
Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: bmbah.hu

Häufig gestellte Fragen

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