Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (Vendégbefektető) — Ungarn (2026)
Das Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (Vendégbefektető) in Ungarn erfordert ein Mindesteinkommen von €250.000/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen und ermöglicht nach 3 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Option 1: EUR 250.000 in einem qualifizierten Immobilienfonds für mindestens 5 Jahre
- Option 2: EUR 1 Mio. Spende an eine qualifizierte Hochschule
- Direkte Wohnimmobilien-Option (EUR 500.000) zum 15. Januar 2025 gestrichen
- Krankenversicherung
Sprachnachweis erforderlich
Ungarisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 3Niederlassungserlaubnis
Jahr 8Einbürgerung
Jahr 10Verlängerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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