Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (Vendégbefektető) — Ungarn (2026)

Das Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (Vendégbefektető) in Ungarn erfordert ein Mindesteinkommen von €250.000/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen und ermöglicht nach 3 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Option 1: EUR 250.000 in einem qualifizierten Immobilienfonds für mindestens 5 Jahre
  • Option 2: EUR 1 Mio. Spende an eine qualifizierte Hochschule
  • Direkte Wohnimmobilien-Option (EUR 500.000) zum 15. Januar 2025 gestrichen
  • Krankenversicherung

Sprachnachweis erforderlich

Ungarisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 3
Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung
Jahr 10
Verlängerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: bmbah.hu

Häufig gestellte Fragen

Unser Newsletter

Wöchentliche Visa-Updates, Lebenshaltungskosten und Länder-Einblicke. Kein Spam.

Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (Vendégbefektető) — Ungarn Visa-Leitfaden 2026 | LottaLingo