Temporärer Aufenthalt und Arbeitserlaubnis — Polen (2026)
Das Temporärer Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in Polen erfordert ein Mindesteinkommen von €13.300/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Gültiger Arbeitsvertrag
- Mindestens Mindestlohn
- Krankenversicherung
- Arbeitsmarkttest (außer befreit)
Sprachnachweis erforderlich
B1 Polnisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 3Verlängerung + Einbürgerung
Jahr 5Niederlassungserlaubnis
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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