Befristete Aufenthaltserlaubnis - Sonstige Umstände — Polen (2026)

Das Befristete Aufenthaltserlaubnis - Sonstige Umstände in Polen erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Krankenversicherung
  • Unterkunftsnachweis in Polen
  • Begründeter Aufenthaltszweck

Sprachnachweis erforderlich

B1 Polnisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 3
Verlängerung + Einbürgerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: gov.pl

Häufig gestellte Fragen

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