Befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium — Polen (2026)

Das Befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Polen erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Zulassungsbestätigung für ein Vollzeitstudium an einer polnischen Einrichtung
  • Nachweis ausreichender Mittel (über dem Sozialhilfe-Einkommenskriterium von PLN 776/Monat)
  • In Polen gültige Krankenversicherung
  • Unterkunftsnachweis in Polen

Sprachnachweis erforderlich

B1 Polnisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 3
Verlängerung + Einbürgerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: gov.pl

Häufig gestellte Fragen

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