Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen — Griechenland (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen in Griechenland erfordert ein Mindesteinkommen von €42.000/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Monatliches Mindesteinkommen von EUR 3.500 netto aus Renten oder passiven Quellen (von EUR 2.000 nach Gesetz 5038/2023 angehoben)
  • Einkommensschwelle erhöht sich um 20% für Ehepartner, 15% pro Kind
  • In Griechenland gültige Krankenversicherung
  • Unterkunftsnachweis
  • Mindestens 183 Tage/Jahr physische Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Status

Sprachnachweis erforderlich

A2 Griechisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 3
Verlängerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis
Jahr 7
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: migration.gov.gr

Häufig gestellte Fragen

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