Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen — Griechenland (2026)
Das Aufenthaltserlaubnis für finanziell unabhängige Personen in Griechenland erfordert ein Mindesteinkommen von €42.000/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Monatliches Mindesteinkommen von EUR 3.500 netto aus Renten oder passiven Quellen (von EUR 2.000 nach Gesetz 5038/2023 angehoben)
- Einkommensschwelle erhöht sich um 20% für Ehepartner, 15% pro Kind
- In Griechenland gültige Krankenversicherung
- Unterkunftsnachweis
- Mindestens 183 Tage/Jahr physische Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Status
Sprachnachweis erforderlich
A2 Griechisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: .
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 3Verlängerung
Jahr 5Niederlassungserlaubnis
Jahr 7Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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