Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit — Schweiz (2026)

Das Aufenthaltsbewilligung zur selbständigen Erwerbstätigkeit in Schweiz erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen und ermöglicht nach 10 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Geschäftsplan mit Nachweis eines nachhaltigen wirtschaftlichen Interesses für die Schweiz (Arbeitsplätze, Innovation, Regionalentwicklung)
  • Ausreichende finanzielle Mittel
  • Kantonale Bewilligung plus Zustimmung des Bundes
  • Unterliegt der jährlichen Nicht-EU/EFTA-Kontingentierung für B-Bewilligungen

Sprachnachweis erforderlich

A2 Deutsch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: fide Test, telc, Goethe-Zertifikat, DELF/DALF, CELI.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 1
Verlängerung
Jahr 10
Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: sem.admin.ch

Häufig gestellte Fragen

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