Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (Bewilligung B) — Schweiz (2026)

Das Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (Bewilligung B) in Schweiz erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 16 Wochen und ermöglicht nach 10 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Mindestens 55 Jahre alt
  • Ausreichende finanzielle Mittel, um ohne Erwerbstätigkeit zu leben
  • Krankenversicherung nach Schweizer Anforderungen
  • Enge persönliche Beziehungen zur Schweiz (frühere längere Aufenthalte, Familie, kulturelle Verbindungen)
  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland (Verwaltung des eigenen Vermögens ist erlaubt)
  • Kantonale Bewilligung (Ermessensentscheidung)

Sprachnachweis erforderlich

A2 Deutsch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: fide Test, telc, Goethe-Zertifikat, DELF/DALF, CELI.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 1
Verlängerung
Jahr 10
Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: fedlex.admin.ch

Häufig gestellte Fragen

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