Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (Bewilligung B) — Schweiz (2026)
Das Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit (Bewilligung B) in Schweiz erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 16 Wochen und ermöglicht nach 10 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Mindestens 55 Jahre alt
- Ausreichende finanzielle Mittel, um ohne Erwerbstätigkeit zu leben
- Krankenversicherung nach Schweizer Anforderungen
- Enge persönliche Beziehungen zur Schweiz (frühere längere Aufenthalte, Familie, kulturelle Verbindungen)
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland (Verwaltung des eigenen Vermögens ist erlaubt)
- Kantonale Bewilligung (Ermessensentscheidung)
Sprachnachweis erforderlich
A2 Deutsch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: fide Test, telc, Goethe-Zertifikat, DELF/DALF, CELI.
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 1Verlängerung
Jahr 10Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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