Aufenthalt mit Pauschalbesteuerung — Schweiz (2026)

Das Aufenthalt mit Pauschalbesteuerung in Schweiz erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen und ermöglicht nach 10 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Erstmalige Steuerpflicht in der Schweiz (oder Rückkehr nach 10+ Jahren)
  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Vereinbarung mit der kantonalen Steuerbehörde über die jährliche Aufwandbemessung
  • Nachweis des weltweiten Vermögens/Einkommens zur Stützung der Aufwandbasis

Sprachnachweis erforderlich

A2 Deutsch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: fide Test, telc, Goethe-Zertifikat, DELF/DALF, CELI.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 1
Verlängerung
Jahr 10
Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: efd.admin.ch

Häufig gestellte Fragen

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