F-5-13 Daueraufenthalt (Auslandsrente) — Südkorea (2026)

Das F-5-13 Daueraufenthalt (Auslandsrente) in Südkorea erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 24 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Alter 60+
  • Ausländisches Renteneinkommen >= 2x koreanisches BNE (~KRW 104,8 Mio. / USD 76.000 pro Jahr, 2026)
  • Rente seit 1+ Jahr vor Antragstellung bezogen
  • Aktuell gültiges koreanisches Visum besitzen
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Sprachnachweis erforderlich

B1 Koreanisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: KIIP.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung
Jahr 10
Verlängerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: hikorea.go.kr

Häufig gestellte Fragen

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