Arbeitsvisum (Nulla Osta) — Italien (2026)
Das Arbeitsvisum (Nulla Osta) in Italien erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 16 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Arbeitgeber-Sponsoring
- Quotenbeschränkung (Decreto Flussi)
- Relevante Qualifikation
Sprachnachweis erforderlich
A2 Italienisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: CELI, CILS.
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 2Verlängerung
Jahr 5Niederlassungserlaubnis
Jahr 10Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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