Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16b AufenthG) — Deutschland (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16b AufenthG) in Deutschland erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Zulassungsbescheid einer anerkannten deutschen Hochschule
  • Nachweis finanzieller Mittel (Sperrkonto mit mind. €11.904/Jahr, unverändert 2026)
  • Krankenversicherungsschutz
  • Sprachnachweis (Deutsch oder Englisch je nach Studiengang)

Sprachnachweis erforderlich

B1 Deutsch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, DTZ.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 2
Verlängerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: make-it-in-germany.com

Häufig gestellte Fragen

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