Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit (Investor) — Deutschland (2026)

Das Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit (Investor) in Deutschland erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Unternehmen muss einem wirtschaftlichen Interesse oder regionalen Bedarf dienen
  • Positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwartet
  • Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage gesichert
  • Geschäftsplan erforderlich
  • Krankenversicherung

Sprachnachweis erforderlich

B1 Deutsch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, DTZ.

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 3
Verlängerung
Jahr 5
Niederlassungserlaubnis + Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: make-it-in-germany.com

Häufig gestellte Fragen

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