Befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium — Estland (2026)
Das Befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Estland erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Einschreibung in einen Vollzeitstudiengang an einer akkreditierten estnischen Einrichtung
- Nachweis ausreichender Mittel: 4x Existenzminimum, ~€880/Monat (Existenzminimum €220/Monat ab 2026)
- In Estland gültige Krankenversicherung
- Unterkunftsnachweis
Sprachnachweis erforderlich
B1 Estnisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Estonian language proficiency exam B1 (Harno).
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 5Verlängerung + Niederlassungserlaubnis
Jahr 8Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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