Befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium — Estland (2026)

Das Befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Estland erfordert ein Mindesteinkommen von /Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.

Anforderungen

  • Einschreibung in einen Vollzeitstudiengang an einer akkreditierten estnischen Einrichtung
  • Nachweis ausreichender Mittel: 4x Existenzminimum, ~€880/Monat (Existenzminimum €220/Monat ab 2026)
  • In Estland gültige Krankenversicherung
  • Unterkunftsnachweis

Sprachnachweis erforderlich

B1 Estnisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Estonian language proficiency exam B1 (Harno).

Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Jahr 0
Visum erteilt
Jahr 5
Verlängerung + Niederlassungserlaubnis
Jahr 8
Einbürgerung

So beantragen Sie das Visum

  1. Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
  4. Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
  5. Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Offizielles Antragsportal: politsei.ee

Häufig gestellte Fragen

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