Befristete Aufenthaltserlaubnis für Unternehmen (Investition) — Estland (2026)
Das Befristete Aufenthaltserlaubnis für Unternehmen (Investition) in Estland erfordert ein Mindesteinkommen von €65.000/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen und ermöglicht nach 5 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Investition von mindestens EUR 65.000 in ein estnisches Unternehmen
- Unternehmen muss in Estland registriert und aktiv tätig sein
- Krankenversicherung
Sprachnachweis erforderlich
B1 Estnisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Estonian language proficiency exam B1 (Harno).
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 5Verlängerung + Niederlassungserlaubnis
Jahr 8Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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