Gehaltsgrenze-Schema — Dänemark (2026)
Das Gehaltsgrenze-Schema in Dänemark erfordert ein Mindesteinkommen von €64.000/Jahr, hat eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen und ermöglicht nach 8 Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Anforderungen
- Jahresgehalt über Schwelle
- Stellenangebot
Sprachnachweis erforderlich
B1 Dänisch für die Daueraufenthaltserlaubnis erforderlich. Anerkannte Prüfungen: Prøve i Dansk 2.
Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Jahr 0Visum erteilt
Jahr 4Verlängerung
Jahr 8Niederlassungserlaubnis
Jahr 9Einbürgerung
So beantragen Sie das Visum
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigen Sie Ihre Eignung für diese Visumkategorie.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich Finanznachweis, Versicherung und Ausweisdokumente.
- Reichen Sie Ihren Antrag über das offizielle Einwanderungsportal oder Konsulat ein.
- Nehmen Sie an erforderlichen Terminen, Interviews oder biometrischen Erfassungen teil.
- Erhalten Sie Ihren Bescheid und bereiten Sie bei Genehmigung Ihren Umzug vor.
Häufig gestellte Fragen
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