Sprachprüfungsanforderungen für Ehepartner und Familienangehörige

Mehrere europäische Länder verlangen von Ihrem Ehepartner, eine Sprachprüfung zu bestehen, bevor er oder sie im Rahmen eines Familiennachzugsvisums zu Ihnen kommen kann. Die Anforderungen reichen von einem einfachen A1-Test bis zu Dänemarks berüchtigt anspruchsvollem Integrationssystem.

Deutschland

Deutschland verlangt von Ehepartnern den Nachweis von A1-Deutsch, bevor sie zum Familiennachzug ins Land einreisen. A1 ist das niedrigste GER-Niveau: einfache Begrüßungen, einfache Fragen, kurze Mitteilungen lesen. Der Test kann am Goethe-Institut oder einer gleichwertigen anerkannten Einrichtung im Ausland abgelegt werden.

Erhebliche Ausnahmen gelten. Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte EU, Forschern und Selbständigen sind befreit. Ebenso Ehepartner, die Staatsangehörige der USA, Australiens, Japans, Kanadas, Israels, Südkoreas und Neuseelands sind. Ehepartner anerkannter Geflüchteter sind ebenfalls befreit, sofern der Familiennachzugsantrag zeitnah gestellt wird. Minderjährige Kinder unter 16 sind von allen Sprachanforderungen befreit.

Die Vorbereitung auf den A1-Test dauert typischerweise 3-6 Monate von Null. Planen Sie 200-300 EUR für die Prüfung plus Kursgebühren ein.

Dänemark

Dänemark hat einige der strengsten Familiennachzugsanforderungen in Europa. Der in Dänemark lebende Ehepartner muss Prove i Dansk 3 (Dänisch-Test 3, ungefähr B2-Niveau) bestanden haben oder die Integration auf anderem Wege nachweisen.

Der nachziehende Ehepartner muss Danish Language Test 1 (A1-Äquivalent) oder einen Englischtest auf B1-Niveau bestehen. Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ist der Ehepartner verpflichtet, innerhalb festgelegter Fristen zunächst A1-Dänisch, dann A2-Dänisch zu bestehen.

Die Finanzgarantie beträgt 61.709,34 DKK (Stand 2026), reduzierbar, wenn der in Dänemark lebende Ehepartner zwei Dänisch-Tests besteht. Die Anmeldung zu den Dänisch-Tests kostet 3.275,40 DKK pro Versuch (ca. 440 EUR), deutlich mehr als in anderen Ländern.

Seit Juli 2024 sind Ehepartner mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in Positionen mit erheblicher dänischer Kommunikation von formalen Sprachanforderungen befreit.

Niederlande

Die Niederlande verlangen von Familiennachzugsantragstellern das Bestehen der Prüfung zur gesellschaftlichen Integration im Ausland, bevor sie eine MVV (vorläufige Aufenthaltserlaubnis) erhalten. Die Prüfung testet niederländische Sprachkenntnisse (ungefähr A1) und Wissen über die niederländische Gesellschaft, darunter praktische Themen wie Gesundheitswesen, Bildung und staatliche Dienstleistungen.

Prüfungsergebnisse sind 1 Jahr gültig. Die Prüfung kostet 150 EUR und wird an niederländischen Botschaften und Konsulaten oder über bei DUO registrierte externe Anbieter durchgeführt.

Befreiungen gelten für Staatsangehörige der EU/des EWR, Australiens, Kanadas, Japans, Monacos, Neuseelands, des Vatikanstaats, des Vereinigten Königreichs, der USA, Südkoreas und der Schweiz.

Nach der Ankunft in den Niederlanden beginnt ein separates Integrationsprogramm. Nach dem Bürgerlichen Integrationsgesetz von 2022 müssen Neuankömmlinge innerhalb von 3 Jahren B1-Niederländisch erreichen.

Frankreich

Frankreich verfolgt einen anderen Ansatz. Es gibt keine Sprachprüfung vor der Einreise für den Familiennachzug. Stattdessen müssen Ehepartner nach der Ankunft den Contrat d'Integration Republicaine (CIR) unterzeichnen, der von OFII verwaltet wird. Der CIR umfasst eine obligatorische Bewertung der Französischkenntnisse. Wenn der Ehepartner unter A1 getestet wird, bietet OFII bis zu 600 Stunden kostenlosen Französischunterricht plus einen obligatorischen 6-monatigen Sprach- und Staatsbürgerkundekurs (ab 2025).

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann an den Abschluss dieser Kurse geknüpft werden. Frankreich blockiert die Ersteinreise nicht wegen der Sprache, aber der fortgesetzte Aufenthalt hängt von Fortschritten ab. Der in Frankreich lebende Partner muss seit mindestens 18 Monaten (erhöht von 12 Monaten im Januar 2025) legal in Frankreich ansässig sein.

Länder ohne Sprachanforderung für Ehepartner

  • Vereinigte Staaten. Keine Sprachanforderung für Ehegatten- (CR-1/IR-1) oder Verlobten- (K-1) Visa.
  • Vereinigtes Königreich. Kein Sprachtest vor der Einreise für Angehörige von Skilled Worker Visa-Inhabern.
  • Kanada. Keine Sprachanforderung für die Familienzusammenführung von Ehepartnern.
  • Australien. Keine Sprachanforderung für Partnervisa (Subclass 820/801).