Finnland kündigt strengere Bedingungen für Daueraufenthalt an (8. Januar 2026)

Das Innenministerium Finnlands kündigte diese Woche an, dass sich die Regeln für den Daueraufenthalt (PR) ändern, mit Inkrafttreten am 8. Januar 2026. Hier sind meine wichtigsten Erkenntnisse:

  • Der Standardzeitraum für den Daueraufenthalt wurde von 4 auf 6 Jahre erhöht. Antragsteller müssen jetzt Kenntnisse in Finnisch oder Schwedisch nachweisen. Sie benötigen außerdem mindestens zwei Jahre Arbeitserfahrung in Finnland, eine neue formelle Anforderung.

  • Die vierjährige Fast-Track-Option besteht weiterhin, ist aber jetzt strenger. Früher reichten vier Jahre Aufenthalt aus, aber Antragsteller müssen jetzt eine von drei zusätzlichen Bedingungen erfüllen: mindestens 40.000 Euro pro Jahr verdienen, einen anerkannten Master- oder Doktortitel mit zwei Jahren Arbeit haben oder hohe Sprachkenntnisse mit drei Jahren Arbeit nachweisen. Es wird nur eine dieser Bedingungen benötigt, aber die Hürde ist höher als zuvor.

  • Antragsteller, die die Arbeitsverlaufsroute nutzen, unterliegen jetzt einer Begrenzung der Sozialhilfenutzung. Vorher gab es keine Einschränkungen bei Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, aber jetzt können Antragsteller diese maximal drei Monate genutzt haben. Dies stellt sicher, dass nur finanziell unabhängige Antragsteller qualifiziert sind.

  • Strafurteile wirken sich jetzt direkt auf die Aufenthaltsberechtigung aus. Früher setzte eine Gefängnisstrafe die Aufenthaltszeit nicht automatisch zurück, aber jetzt unterbricht jede unbedingte Gefängnisstrafe den ununterbrochenen Aufenthalt. Die Aufenthaltsuhr beginnt nach der Entlassung wieder bei null, was ein strengerer Ansatz ist als zuvor.

  • Absolventen finnischer Universitäten haben eine neue spezielle Route. Früher konnte ein Studium in Finnland die Aufenthaltsanforderungen verkürzen, aber die Regeln waren weniger formalisiert. Jetzt können sie sich qualifizieren, ohne 4-6 Jahre zu warten, aber sie müssen trotzdem Sprachkenntnisse nachweisen.