Spanische Staatsbürgerschaftsfrist nächste Woche (Demokratisches Gedenkgesetz)
Am 22. Oktober (Mittwoch nächster Woche zum Zeitpunkt dieses Postings) wird die spanische Regierung keine Anträge mehr auf Staatsbürgerschaft unter dem Demokratischen Gedenkgesetz annehmen. Dieses Gesetz wurde im Oktober 2022 verabschiedet, um die Opfer des Spanischen Bürgerkriegs (1936-1939) zu entschädigen und ihr Andenken zu bewahren.
Artikel 32 erlaubt Nachkommen exilierter Spanier, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, ohne in Spanien leben oder ihre aktuelle Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Berechtigte Antragsteller umfassen:
- Kinder und Enkelkinder von Spaniern, die Spanien aus politischen, ideologischen oder wirtschaftlichen Gründen während des Bürgerkriegs oder des Franco-Regimes verlassen haben.
- Kinder, die im Ausland von spanischen Frauen geboren wurden, die ihre Staatsbürgerschaft durch Heirat mit Nicht-Spaniern vor 1978 verloren haben.
- Kinder derjenigen, die die Staatsbürgerschaft unter dem Historischen Gedenkgesetz von 2007 erhalten haben.
Das Antragsportal wird um 23:59 Uhr Ortszeit schließen.