Ehegattenvisum für Spanien beantragen (als Nicht-EU-Bürger)
Eine wirklich häufige Frage ist, wie man seinem Partner/Ehepartner ins Ausland folgen kann.* Angenommen, du bist Nicht-EU-Bürger, verzweigt sich dein Weg zum Visa-Erfolg deutlich, je nachdem ob dein Ehepartner:
- in Spanien lebt und bereits EU-Bürger ist
- in Spanien lebt und einen legalen Aufenthaltsstatus hat (aber kein EU-Bürger ist)
Wenn dein Ehepartner EU-Bürger ist und du aus einem visafreien Land kommst, hast du den einfachsten Weg. Du kannst ohne Visum nach Spanien kommen und eine EU/EWR-Familienangehörigen-Aufenthaltskarte beantragen, die es dir erlaubt, im Land zu bleiben und wenn gewünscht zu arbeiten. Du musst diesen Antrag innerhalb von 3 Monaten nach deiner Ankunft stellen und einige Dinge nachweisen (siehe Dokumentationsteil @ Link oben).
Die allgemeine Idee ist, dass du zeigen willst:
- Ihr seid tatsächlich verheiratet**
- Du wirst dem spanischen Staat und Gesundheitssystem nicht zur Last fallen
- Du bist nicht vorbestraft
Dieses Visum gilt 5 Jahre, und nach erfolgreicher Verlängerung kannst du eine langfristige Aufenthaltskarte beantragen.
Wenn dein Ehepartner kein EU-Bürger ist, aber einen legalen Aufenthaltsstatus hat, kann er/sie in deinem Namen unter Familiennachzug beantragen. Er/Sie wird dein Sponsor sein, und als solche kann die Liste der Anforderungen lang und komplex sein.
Die allgemeine Idee ist, dass du nachweisen willst:
- Ihr seid tatsächlich verheiratet
- Dein Ehepartner hat die Mittel (Wohnung, Finanzen, Krankenversicherung), um eine gute Lebensqualität für dich zu gewährleisten, und dass ihr beide, wenn du nachkommst, dem spanischen Staat und Gesundheitssystem nicht zur Last fallt
- Du bist nicht vorbestraft
Sobald der von deinem Ehepartner eingereichte Familiennachzugsantrag genehmigt ist, musst du dann deinen eigenen Aufenthaltsantrag stellen, der es dir erlaubt, in Spanien zu leben und zu arbeiten.
Dieses Visum gilt 1 Jahr und kann verlängert werden.
*Fälle können je nach Situation sehr komplex sein, daher empfehle ich wirklich, einen Einwanderungsanwalt bei spezifischen Fragen zu kontaktieren.
**Spanien ist viel entgegenkommender als einige andere EU-Länder bei der Definition eurer Beziehung. Insbesondere werden nichteheliche Lebensgemeinschaften für die Zwecke eines Ehegattenvisums als gültig angesehen. Du musst Nachweise haben, dass du vor deiner Ankunft in Spanien mit deinem Partner zusammengelebt hast. Eingetragene Partnerschaften, bei denen ihr nicht verheiratet seid, aber eure Beziehung in eurem Heimatland legalisiert wurde, qualifizieren sich ebenfalls.